Verbraucherschutz

Viele Erzeugnisse der kunststoffverarbeitenden Industrie sind Bedarfsgegenstände, d. h. Gegenstände des täglichen Lebens, mit denen wir direkt oder indirekt in Kontakt kommen können. Hierunter fallen z. B.

  • Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Verpackungen, Geschirr)
  • Gegenstände zur Körperpflege (Kämme)
  • oder auch Spielzeuge.

Bedarfsgegenstände unterliegen strengen nationalen und internationalen gesetzlichen Auflagen, die verlangen, dass keine unerwünschten oder technisch vermeidbaren Stoffe auf uns übergehen können.

Die kunststoffverarbeitende Industrie ist sich dieser Verantwortung bewusst und stellt durch ein strenges Qualitätsmanagement die Unbedenklichkeit ihrer Produkte sicher. Kunststoffprodukte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und haben sich damit als unentbehrliche Gegenstände des täglichen Lebens fest etabliert.