Brüssel/Berlin, 08. Oktober 2019

GKV kritisiert Kommissionsentscheidung zu Titandioxid

Die Europäische Kommission hat am 04. Oktober 2019 die Einstufung von pulverförmigem Titandioxid als Krebsverdachtsstoff nach der CLP-Verordnung („Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen durch Einatmen“) im Rahmen der 14. Anpassung der Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes beschlossen.

Pulverförmige Produkte mit Titandioxid sollen nach dem Willen der Brüsseler Kommissare künftig eingestuft und gekennzeichnet werden. Titandioxid wird in der Kunststoffverarbeitung insbesondere als Farbpigment eingesetzt. Verbraucher von Kunststoffprodukten kommen mit Titandioxid in Pulverform nicht in Kontakt, da das Farbpigment in eine feste Kunststoffmatrix eingebunden ist.

„Titandioxid wird seit Jahrzehnten in der Industrie sicher verarbeitet. Wenn Produkte, die ungefährlich sind, als gefährlich gekennzeichnet werden, wird der Verbraucher die Kennzeichnung über kurz oder lang nicht mehr ernstnehmen“, so Dr. Oliver Möllenstädt, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Kunststoff­verarbeitende Industrie (GKV).

Mit ihrem Alleingang setzt sich die Europäische Kommission sowohl über die Mehrheit der wissenschaftlichen Fachmeinungen als auch über das Votum der Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten, die die Einstufung noch am 18. September 2019 abgelehnt hatten, hinweg. Eine von der Wirtschaft geforderte Folgenabschätzung hat die Europäische Kommission ihrerseits abgelehnt.

Zahlreiche Unternehmen und Verbände betroffener Wirtschaftskreise hatten die Brüsseler Einstufungspläne für Titandioxid im Vorfeld kritisiert und einen europaweit gültigen Arbeitsplatzgrenzwert für Stäube, der in Deutschland bereits gilt, als geeignetere Maßnahme vorgeschlagen. Mit Titandioxid wird erstmals ein Stoff nicht aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften sondern aufgrund des stoffunspezifischen Staubpartikeleffekts eingestuft.

Schwerwiegende Folgen könnte die Einstufung für den Recycling- und Abfall­bereich haben: Produkte, die mehr als ein Prozent Titandioxid enthalten, müssten künftig als gefährlicher Abfall behandelt werden. Eine aktuelle Studie der Kunststoffindustrie, der Pigmenthersteller und der Recycler zeigt, dass in Deutschland etwa 400.000 t Kunststoffe wegen der Einstufung in Zukunft absehbar nicht mehr recycelt werden könnten.

„Die Einstufung von Titandioxid bringt nicht nur keinen Nutzen für Verbraucher und Arbeitnehmer, sie droht sogar der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft erheblich zu schaden“, so Möllenstädt weiter.

Der GKV ist die Spitzenorganisation der deutschen Kunststoff verarbeitenden Industrie. Als Dachverband bündelt und vertritt er die gemeinsamen Interessen seiner Trägerverbände und agiert dabei als Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Die Kunststoff verarbeitende Industrie ist mit einem Jahresumsatz von 72,5 Mrd. € und 319.264 Beschäftigten in 2.997 Betrieben einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland.

Die vorwiegend mittelständisch geprägte Branche zeichnet sich durch hohe Innovationskraft und eine vielfältige Produktpalette aus. Kunststoffe werden zu Verpackungen, Baubedarfsartikeln, technischen Teilen, Halbzeugen, Konsumwaren und vielen anderen Produkten verarbeitet.

Pressekontakt

Ansprechpartner:
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV)
Patricia D’Aquino
Gertraudenstraße 20, 10178 Berlin
Tel. (030) 2061 67 150
Fax (030) 3971 22 30
E-Mail: p.daquino@gkv.de
www.gkv.de