Ausbildungsinhalte u. -modalitäten

Seit dem 01. August 2012 ist eine neue Ausbildungsordnung für den/die Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik in Kraft. Die neue Verordnung ist für sämtliche Ausbildungen bindend, die ab dem Ausbildungsjahr 2012/2013 begonnen werden.

In der Ausbildungsordnung für den/die Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik sind

  • die Dauer
    • die Modalitäten
    • der Inhalt
    • das Ziel
    • die Abschlussprüfung (Inhalt und Durchführung)
  • der Ausbildung geregelt.

    Dauer und Modus

    Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und erfolgt in einem dualen Modus, der aus betrieblicher und schulischer Ausbildung besteht. Der Unterricht erfolgt dabei je nach Bundesland entweder 1 bis 2 Mal wöchentlich oder im Blockunterricht.

    Inhaltliche Gliederung

    Inhaltlich ist die Ausbildung in einen allgemeinen und einen spezifischen Teil gegliedert.

    Im ersten Teil werden allgemeine Inhalte vermittelt, wie z.B.

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    • Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung der Produktionsmaterialien und Ergebnisse
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

    Nach circa der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt dann die Spezialisierung des Auszubildenden in einer der sieben Fachrichtungen:
  • Formteile
    • Halbzeuge
    • Mehrschichtkautschukteile
    • Compound- und Masterbatchherstellung
    • Bauteile
    • Faserverbundtechnologie
    • Kunststofffenster
  • Die entsprechende Fachrichtung wird zu Beginn der Ausbildung je nach Fachkräftebedarf des Unternehmens festgelegt.


    Abschlussprüfung


    Die Abschlussprüfung ist in zwei Teile unterteilt. Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt der erste Teil der so genannten gestreckten Abschlussprüfung. Dessen Ergebnis fließt zu 25 Prozent in die Abschlussnote ein. Die restlichen 75 Prozent ergeben sich aus dem zweiten Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.

    Ausbildungsverträge

    Vorlagen für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Internetseiten der IHKs.

    In unserer Information „Neuordnung der Ausbildung zum Verfahrensmechaniker“ haben wir weitere wichtige Eckpunkte der Verordnung zusammengestellt.

    Welche Möglichkeiten Sie haben, einen passenden Auszubildenden zu finden erfahren Sie auf der folgenden Seite.